Secondo la legge forestale svizzera, per i grandi eventi nella foresta è necessaria l'autorizzazione del Cantone.Tuttavia, la definizione di “grande evento” varia notevolmente da Cantone a Cantone. Anche le procedure di autorizzazione variano da Cantone a Cantone. Un'indagine sui cantoni commissionata dall'Ufficio federale dell'ambiente (UFAM) fornisce una panoramica.


Im Auftrag der Abteilung Wald des BAFU hat das Büro waldstark GmbH eine Umfrage in den Kantonen gemacht, um herauszufinden, welche Rahmenbedingungen und Bewilligungsprozesse in den Kantonen gelten, wie sich diese Praxis bewährt und welche Herausforderungen sich dabei stellen (Jimmy, 2023).

Die «Zugänglichkeit» zum Wald ist in Artikel 14 des Waldgesetzes geregelt. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Wo es die Erhaltung des Waldes oder andere öffentliche Interessen, wie namentlich der Schutz von Pflanzen und wild lebenden Tieren erfordern, haben die Kantone für bestimmte Waldgebiete die Zugänglichkeit einzuschränken und die Durchführung von grossen Veranstaltungen im Wald einer Bewilligung zu unterstellen.

Grosse Unterschiede bei der Bewilligungspflicht
Die Kantone halten die Vorgaben für die Bewilligung von grossen Veranstaltungen in ihren kantonalen Gesetzen, Verordnungen oder Reglementen fest. Grosse Unterschiede zwischen den Kantonen gibt insbesondere in Bezug auf die vorgegebenen Anzahl an Teilnehmenden, für welche eine Bewilligungspflicht besteht (siehe Tabelle). Die Zahl variiert 20 Personen (im Kanton Waadt) bis 600 Personen (in den Kantonen Bern und St. Gallen). Im Kanton Neuenburg braucht es unabhängig von der Teilnehmerzahl für jede Sportveranstaltung eine Bewilligung, in Nidwalden bei einer «erheblichen Beanspruchung des Waldes». Im Kanton Uri entscheidet der Revierförster, ob eine Bewilligung nötig ist, im Kanton Wallis gibt es in der Gesetzgebung keine Angaben dazu. Fast die Hälfte der Kantone kennt neben der Bewilligungspflicht eine Meldepflicht für Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden. Für den Bewilligungsprozess haben teils die kantonalen Waldämter die Federführung, teils die Gemeinden. Involviert sind jedoch fast immer beide Instanzen.

Kriterien für die Erteilung einer Bewilligung
Die Kriterien, die bei der Erteilung einer Bewilligung berücksichtig werden, sind in allen Kantonen dieselben:

  • Anzahl Teilnehmende an der Veranstaltung

  • Bewegungen ausserhalb der existierenden Wege und Einrichtungen

  • Verursachen von Lärm- und Lichtemissionen

  • Durchführung während der Nacht

  • Einsatz von Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen

  • Betreten sensibler Gebiete

  • Störungen während der Brut- und Setzzeit

Eingespielte Prozesse und bekannte Veranstalter
Laut Bericht sind sich die Kantonsverantwortlichen einig, dass Veranstaltungen im Wald nicht zu den grossen Problemverursachern gehören, da die Bewilligungsprozesse eingespielt und die meisten Veranstalter bekannt sind. Dennoch gibt es einige Aspekte, die im Hinblick auf die steigende Nachfrage im Auge behalten werden sollten. Im Bericht werden dazu Empfehlungen gemacht und einzelne Massnahmen.


Link alle informazioni cantonali sugli eventi nella foresta


Jimmy G. (2023): Veranstaltungen im Wald. Wie werden die Bewilligungsprozesse in den Kantonen gehandhabt und welche Herausforderungen stellen sich dabe? Im Auftrag der Abteilung Wald, Bundesamt für Umwelt. 13 S.