Die Bevölkerung besucht den Wald, um sich darin zu erholen und gesund zu bleiben. Dies ist in der Schweiz dank dem freien Betretungsrecht möglich. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Wald führen jedoch häufig zu Fragen bezüglich rechtlichen Aspekten. Auf Bundesebene gibt es rund 30 politische und gesetzliche Instrumente, die einen Einfluss auf die Qualität der Erholungsleistung des Waldes haben.

In einer Studie im Auftrag des Bundesamts für Umwelt wurde eine Übersicht der Gesetze, Verordnungen, Strategien und weiterer Instrumente auf Bundesebene und in den Kantonen Freiburg, Solothurn und Schwyz erstellt, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf die Qualität der Erholungsleistung des Waldes haben (Wilkes-Allemann & Schenker, 2023).

Politische und gesetzliche Instrumente
Es zeigte sich, dass 31 Instrumente auf Bundesebene, 45 Instrumente für den Kanton Freiburg, 26 Instrumente für den Kanton Schwyz und 17 Instrumente für den Kanton Solothurn identifiziert wurden. Diese Instrumente beinhalten Bundes- oder Kantonsverfassungen sowie Bundes- oder kantonale Gesetze, Verordnungen und Strategien, die eine moderate oder hohe Relevanz für Freizeit und Erholung im Wald stellen. Auf Bundesebene haben Artikel 699 des Zivilgesetzbuches und das Waldgesetz eine hohe Relevanz. Verschiedene Strategien haben einen moderaten oder hohen Einfluss auf die Freizeit und Erholung im Wald.


Um eine Übersicht über das schwierige Thema Haftungsfragen zu geben, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Faktenblatt erstellt mit Information für Waldeigentümer:innen und Waldbesuchende. Es gibt einerseits Antworten auf Fragen zu den Sicherheitspflichten der Waldeigentümerschaft und andererseits zur Eigenverantwortung der Waldbesuchenden. Im Grundsatz gilt die Eigenverantwortung der Waldbesuchenden. Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, die im Wald von Natur aus vorkommen (waldtypische Gefahren). Bei Werken im Wald ist die Werkeigentümerhaftung zu beachten.


Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt

Als Folge des Klimawandels muss mit einer Zunahme grossflächiger Waldschäden durch Ereignisse wie Sturm, Trockenheit, Waldbrand oder Schadorganismen gerechnet werden. Solche grossflächigen Waldschäden werfen unter anderem Sicherheits- und Haftungsfragen auf. Im Auftrag des BAFU erstellte Prof. Dr. Manuel Jaun ein Rechtsgutachten, um diese Fragen näher zu beleuchten und zu beantworten.


Faktenblatt:

Faktenblatt: Haftungsfragen bei Freizeit- und Erholungsaktivitäten im Wald (PDF)

Fragen und Antworten rund um die Wanderwege im Wald
Die Freizeitnutzung in den Schweizer Wäldern hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit dem Klimawandel (wärmere Sommer, mehr Hitzetage) wird dies auch in Zukunft so sein. Damit erhält die Frage der Sicherheit der Waldbesuchenden an Bedeutung. Die Organisation Schweizer Wanderwege hat Fragen und Antworten rund um das Thema Wanderwege im Wald zusammengestellt.


Übersicht über die Gesetzgebung von Bund und Kantonen
2005 veröffentlichte das BAFU eine Übersicht über die Gesetzgebung von Bund und Kantonen sowie über die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Freizeitnutzung von Wäldern (Keller & Bernasconi, 2005). In der Studie wurde auch ein Vergleich mit ausländischen Modellen gemacht.


Jaun M. (2022): Sicherheits- und Haftungsfragen im Wald mit Blick auf grossflächige Waldschäden. Rechtsgutachten im Auftrag der Bundesamts für Umwelt (BAFU), Abteilung Wald, erstellt von Prof. Dr. Manuel Jaun. 56 S.
Wilkes-Allemann, N. Schenker (2023): Umsetzung der Massnahme 2.3. «Der Bund erstellt eine Sammlung der verfügbaren politischen und gesetzlichen Instrumente, welche die Qualität der Erholungsleistungen des Waldes langfristig sicherstellen». Schlussbericht. S.70.
Keller P. M., Bernasconi A. (2005): Juristische Aspekte von Freizeit und Erholung im Wald. Umwelt-Materialien Nr. 196. Bern: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. 64 S.