Der Bund hat 2017 entschieden, dass sich die Waldpolitik 2020 bewährt hat und weitergeführt werden soll. Damit werden die elf Ziele für die Waldpolitik ab 2021 beibehalten. Bis 2024 sollen aber weitere Massnahmen umsetzt werden. Für die Freizeit und Erholung im Wald gilt das Ziel: «Im Schweizer Wald erfolgen Freizeit und Erholungsaktivitäten schonend. Besucherinnen und Besucher des Waldes sind mit dem Angebot zufrieden.»
Zum Thema Freizeit und Erholung im Wald heisst es in der «Waldpolitik: Ziele und Massnahmen 2021–2024» (BAFU, 2021): Die Erholungsnutzung hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. So weist das aktuelle Landesforstinventar (LFI4) 10% der Waldfläche der Erholungsfunktion zu. Die Freizeitnutzung erfolgt aber nur teilweise schonend und steht zum Teil im Konflikt mit anderen Nutzungen des Waldes (Holznutzung, Biodiversität etc.). Zudem kann sie in Extremfällen die Walderhaltung gefährden. Über den Zustand und die Entwicklungen im Bereich der Freizeit und Erholungsnutzung bestehen gewisse Informationsdefizite. [...] In den Agglomerationen sowie in den touristischen Gebieten besteht aufgrund der Naherholungsaktivitäten ein hoher Druck auf den Wald.
Strategische Stossrichtungen und Massnahmen für die Freizeit und Erholung im Wald (BAFU, 2021):
Kommunikation: Die Öffentlichkeit soll über die Zusammenhänge im Ökosystem Wald informiert und sensibilisiert werden.
Inwertsetzung von Waldleistungen: Für die Inwertsetzung von Waldleistungen durch die Waldeigentümer werden Grundlagen erarbeitet und Rahmenbedingungen geschaffen.
Strategie Erholungswald: Eine «Strategie Erholungswald» wird ausgearbeitet. Sie zeigt die Vorteile der Erholungswaldnutzung für alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit.
Wildruhezonen: Zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete wird in Wäldern mit hohem Erholungsdruck eine Besucherlenkung umgesetzt. Soweit erforderlich werden innerhalb und ausserhalb dieser Wälder «Ruhezonen für Wildtiere» (Wildruhezonen) ausgeschieden.
Rechtssicherheit: Die Rechtssicherheit für Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wird durch die Klärung von rechtlichen Fragen (insb. Haftung) erhöht.
BAFU (2021): Waldpolitik: Ziele und Massnahmen 2021 – 2024. Für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Schweizer Waldes. 1. aktualisierte Auflage 2021. Erstausgabe 2013. Umwelt-Info Nr. 2119. Bern: Bundesamt für Umwelt. 61 S.